Planungen
Insbesondere bei Bestandsobjekten ist die Begutachtung zwar der erste Schritt.
Jedoch sind in der Regel konkrete Maßnahmen notwendig, um Arbeiten und Sanierungen, welche über einfache Reparaturmaßnahmen hinausgehen, sorgfältig zu planen. Insbesondere bei komplexen Objekten reicht die reine Beratungsleistung dazu vielfach nicht aus.
Daher kann es erforderlich sein, Planungs- und Bauüberwachungsleistungen im Sinne der HOAI-Leistungen zu erbringen.
Bestandteile der Planungsleisttungen:
LP 1 - 8 gemäß HOAI